Fachwissen für digitale Entscheidungen
Muss unsere Software barrierefrei sein?
Kurzantwort
Wer betroffen ist
Das BFSG setzt den European Accessibility Act um. Erfasst sind bestimmte Produkte und Dienstleistungen im Verbrauchergeschäft, insbesondere:
- Onlineshops und andere Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr
- Bankdienstleistungen für Verbraucher
- Personenbeförderungsdienste
- E-Books und Lesegeräte
- Telekommunikationsdienste
Nicht erfasst sind in der Regel reine B2B-Anwendungen – ein internes CRM oder ein Lieferantenportal fällt normalerweise nicht darunter.
Für Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. Euro Jahresumsatz) gelten bei Dienstleistungen Ausnahmen.
Was Barrierefreiheit praktisch bedeutet
Massstab ist im Wesentlichen die Norm EN 301 549, die auf die WCAG verweist:
- Bedienbarkeit vollständig über die Tastatur
- Ausreichender Kontrast
- Alternativtexte für Bilder
- Formularfelder mit zugeordneten Beschriftungen
- Fehlermeldungen, die auch ohne Farbe verständlich sind
- Sinnvolle Struktur für Screenreader
Warum es sich auch sonst lohnt
Fast alles davon verbessert die Bedienbarkeit für alle. Tastaturbedienung ist für geübte Nutzer schneller, guter Kontrast hilft am Bildschirm im Sonnenlicht, klare Fehlermeldungen sparen Supportanfragen.
Wann es zu klären ist
Vor dem Entwurf, nicht danach. Barrierefreiheit nachzurüsten kostet ein Vielfaches. Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung – ob Sie betroffen sind, sollte im Einzelfall geprüft werden.
Kernfakten
- Gilt seit
- 28. Juni 2025
- Massstab
- EN 301 549 / WCAG
- In der Regel nicht erfasst
- Reine B2B-Anwendungen
Quellen
Alle externen Angaben nachvollziehbar belegt.-
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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) Bundesministerium der Justiz