Fachwissen für digitale Entscheidungen
Wie kommunizieren Praxen sicher untereinander?
Kurzantwort
Warum normale E-Mail nicht genügt
Eine unverschlüsselte E-Mail ist mit einer Postkarte vergleichbar. Bei Gesundheitsdaten – besondere Kategorien nach Art. 9 DSGVO, zusätzlich Schweigepflicht nach § 203 StGB – ist das nicht vertretbar.
Auch eine passwortgeschützte ZIP-Datei löst das Problem nur unvollständig, weil das Passwort meist über denselben Weg mitgeteilt wird.
KIM
Ein Dienst innerhalb der Telematikinfrastruktur, der verschlüsselte und authentifizierte Nachrichten zwischen registrierten Teilnehmern ermöglicht. Die Bedienung ähnelt E-Mail, die Empfänger stammen aus einem geprüften Verzeichnis.
Typische Inhalte: Arztbriefe, Befunde, Abrechnungsunterlagen, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen.
TI-Messenger
Für kurze Abstimmungen in Echtzeit, vergleichbar mit einem Nachrichtendienst – innerhalb des geschützten Rahmens.
Was Praxen brauchen
- TI-Anschluss
- Registrierung beim Dienst
- Ein Praxisverwaltungssystem, das den Versand aus dem Vorgang heraus unterstützt
Der dritte Punkt entscheidet über die Nutzung: Wer erst in ein anderes Programm wechseln muss, macht es seltener.
Für die Kommunikation mit Patienten
KIM ist für den Austausch zwischen Leistungserbringern gedacht, nicht für Patientenkommunikation. Dafür braucht es andere Wege – etwa ein Patientenportal mit gesichertem Zugang.
Kernfakten
- KIM
- Sicherer Nachrichtendienst in der TI
- Nicht geeignet
- Normale E-Mail für Patientendaten
- Nicht für
- Kommunikation mit Patienten
Quellen
Alle externen Angaben nachvollziehbar belegt.-
01
Strafgesetzbuch (StGB) Bundesministerium der Justiz
-
02
Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679) Amt für Veröffentlichungen der EU