Fachwissen für digitale Entscheidungen
Wann muss eine Benannte Stelle einbezogen werden?
Kurzantwort
Einführung in die Rolle der Benannten Stellen
Benannte Stellen spielen eine zentrale Rolle im Prozess der Konformitätsbewertung von Medizinprodukten und Medizinsoftware. Diese unabhängigen Organisationen sind von den zuständigen nationalen Behörden benannt und sind dafür verantwortlich, die Einhaltung der geltenden europäischen Vorschriften zu überprüfen. Die Einbeziehung einer Benannten Stelle ist insbesondere bei Produkten erforderlich, die in höhere Risikoklassen eingestuft werden.
Risikoklassifizierung von Medizinprodukten
Die Risikoklassifizierung erfolgt gemäß der Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte. Produkte werden in vier Klassen eingeteilt: Klasse I, IIa, IIb und III. Die Klassifizierung basiert auf dem Risiko, das das Produkt für den Patienten oder den Nutzer darstellt. Während Produkte der Klasse I in der Regel keiner Benannten Stelle bedürfen, müssen Produkte der Klassen IIa, IIb und III eine umfassende Bewertung durch eine Benannte Stelle durchlaufen.
Anforderungen an die Benannte Stelle
Die Benannte Stelle führt verschiedene Prüfungen durch, um die Konformität des Produkts mit den relevanten Anforderungen zu gewährleisten. Dazu gehören:
- Technische Dokumentation: Überprüfung der technischen Unterlagen, die die Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Produkts belegen.
- Klinische Bewertung: Beurteilung der klinischen Daten, die die Wirksamkeit und Sicherheit des Produkts unterstützen.
- Qualitätsmanagementsystem: Überprüfung des Qualitätsmanagementsystems des Herstellers, um sicherzustellen, dass es den Anforderungen entspricht.
Fazit
Die Einbeziehung einer Benannten Stelle ist ein entscheidender Schritt für die Marktzulassung von Medizinprodukten und Medizinsoftware in Europa. Hersteller sollten sich frühzeitig mit den Anforderungen und dem Prozess der Benennung vertraut machen, um sicherzustellen, dass ihre Produkte die notwendigen Prüfungen erfolgreich durchlaufen. Die korrekte Klassifizierung und die rechtzeitige Einbeziehung einer Benannten Stelle sind entscheidend für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und die Gewährleistung der Produktsicherheit.
Kernfakten
- Risikoklassen
- IIa, IIb, III
- CE-Kennzeichnung
- notwendig bei Einbeziehung einer Benannten Stelle
Quellen
Alle externen Angaben nachvollziehbar belegt.-
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Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte EUR-Lex / Europäische Union
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02
MDCG-Leitlinien für Medizinprodukte und Medical Device Software Europäische Kommission