Fachwissen für digitale Entscheidungen
Wie beantwortet man eine DSGVO-Auskunft aus dem CRM?
Kurzantwort
Was Auskunft umfasst
Nach Art. 15 DSGVO:
- Alle gespeicherten personenbezogenen Daten
- Zwecke der Verarbeitung
- Kategorien der Daten
- Empfänger oder Kategorien von Empfängern
- Geplante Speicherdauer
- Herkunft der Daten, wenn nicht bei der Person erhoben
- Hinweis auf Berichtigung, Löschung, Beschwerde
Was dabei häufig vergessen wird
- Gesprächsnotizen – auch subjektive Einschätzungen sind personenbezogene Daten
- E-Mail-Verläufe, die am Kontakt hängen
- Protokolldaten wie Öffnungen von Newslettern
- Daten in angebundenen Systemen – Newsletter-Werkzeug, Support, Telefonanlage
Der letzte Punkt ist der Grund, warum Auskunft ohne Vorbereitung so aufwendig ist.
Die Frist
In der Regel ein Monat ab Eingang (Art. 12 Abs. 3 DSGVO), verlängerbar um zwei Monate bei komplexen Anfragen – die Verlängerung muss aber innerhalb des ersten Monats mitgeteilt werden.
Was technisch helfen sollte
Eine Funktion im CRM, die zu einer Person alle Daten aus allen verbundenen Bereichen in einem Dokument zusammenstellt. Bei individueller Entwicklung lässt sich das von Anfang an einbauen; bei Standardsoftware sollte man vor der Auswahl danach fragen.
Vorsicht bei Notizen
Auskunft umfasst auch, was im Freitextfeld steht. Das ist ein guter Anlass, im Team zu klären, was dort notiert wird – und was nicht.
Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung.
Kernfakten
- Frist
- In der Regel ein Monat (Art. 12 Abs. 3 DSGVO)
- Umfasst auch
- Gesprächsnotizen und angebundene Systeme
Quellen
Alle externen Angaben nachvollziehbar belegt.- 01