Fachwissen für digitale Entscheidungen
Ab wann ist die E-Rechnung in Deutschland Pflicht?
Kurzantwort
Der Zeitplan
Seit 1. Januar 2025 – Empfang
Jedes inländische Unternehmen muss E-Rechnungen entgegennehmen können. Dafür genügt technisch ein E-Mail-Postfach, praktisch braucht es Software, die das Format lesen kann. Eine Übergangsfrist gibt es hier nicht.
2025 und 2026 – Übergang beim Versenden
Papierrechnungen bleiben zulässig. Andere elektronische Formate wie PDF sind weiterhin möglich, benötigen aber die Zustimmung des Empfängers.
Ab 1. Januar 2027
Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Umsatz im Vorjahr (2026) müssen E-Rechnungen ausstellen.
Ab 1. Januar 2028
Die Pflicht zum Ausstellen gilt für alle inländischen B2B-Umsätze.
Für wen es nicht gilt
- Rechnungen an Privatpersonen (B2C)
- Kleinbetragsrechnungen und Fahrausweise
- Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind von der Ausstellungspflicht dauerhaft befreit – empfangen können müssen sie E-Rechnungen dennoch.
Was jetzt zu tun ist
Der Empfang ist bereits Pflicht. Wer noch nichts unternommen hat, sollte zuerst klären, ob eingehende E-Rechnungen überhaupt verarbeitet werden können und wie sie revisionssicher aufbewahrt werden. Die Ausstellung lässt sich danach planen – aber der Umstieg im laufenden Betrieb dauert erfahrungsgemäss länger als gedacht.
Rechtsgrundlage
Die Regelungen gehen auf das Wachstumschancengesetz (März 2024) zurück und stehen in § 14 UStG.
Kernfakten
- Empfangspflicht
- seit 1. Januar 2025, ohne Übergangsfrist
- Ausstellungspflicht ab 800.000 € Vorjahresumsatz
- 1. Januar 2027
- Ausstellungspflicht für alle
- 1. Januar 2028
- Rechtsgrundlage
- § 14 UStG, Wachstumschancengesetz
- Dauerhaft befreit vom Ausstellen
- Kleinunternehmer nach § 19 UStG
Quellen
Alle externen Angaben nachvollziehbar belegt.-
01
E-Rechnungspflicht: Fristen 2025, 2027, 2028 im Überblick E-Rechnungen.org
-
02
E-Rechnung (B2B) seit 2025 IHK Darmstadt