Fachwissen für digitale Entscheidungen
Werkvertrag oder Dienstvertrag – was passt?
Kurzantwort
Werkvertrag
Geschuldet ist ein Ergebnis. Der Auftragnehmer trägt das Risiko, dass es funktioniert. Es gibt eine Abnahme, ab der Gewährleistungsfristen laufen.
Passt bei: klar beschriebenem Umfang, festem Liefergegenstand.
Nachteil: Jede Änderung ist eine Vertragsänderung. Das bremst.
Dienstvertrag
Geschuldet ist die Tätigkeit in vereinbarter Qualität, nicht ein bestimmter Erfolg. Abgerechnet wird nach Aufwand.
Passt bei: laufender Weiterentwicklung, Betrieb, Beratung, unklarer Zielrichtung.
Nachteil: Sie tragen das Ergebnisrisiko und brauchen laufende Steuerung.
Die Kombination in der Praxis
- Werkvertrag für Konzept und erste Ausbaustufe – mit Abnahme
- Dienstvertrag für Weiterentwicklung und Betrieb danach
Damit ist der riskante Teil ergebnisorientiert abgesichert, und der laufende Teil bleibt flexibel.
Was in jeden Vertrag gehört
- Nutzungsrechte am Quellcode
- Umgang mit Fremdbibliotheken und deren Lizenzen
- Abnahmekriterien und Mängeleinstufung
- Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, sofern personenbezogene Daten verarbeitet werden
- Was bei Beendigung herausgegeben wird
Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung.
Kernfakten
- Werkvertrag
- Ergebnis geschuldet, mit Abnahme
- Dienstvertrag
- Tätigkeit geschuldet, nach Aufwand
- In der Praxis
- Werkvertrag für den Bau, Dienstvertrag für den Betrieb
Quellen
Alle externen Angaben nachvollziehbar belegt.-
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Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679) Amt für Veröffentlichungen der EU