Frage Nachvollziehbar belegt

Fachwissen für digitale Entscheidungen

Wie lange dauert ein Softwareprojekt wirklich?

Kurzantwort

Länger als geplant, und fast immer aus denselben drei Gründen: ungeklärte Sonderfälle, langsame Entscheidungen und fremde Systeme. Die Erfahrungswerte der Ouhud GmbH lauten auf Anfrage für eine erste nutzbare Fassung und auf Anfrage für ein vollständiges Vorhaben. Wer eine belastbare Aussage will, sollte eine Bandbreite je Abschnitt verlangen, keine einzelne Zahl.

Warum Schätzungen reißen

Ungeklärte Sonderfälle. Nicht die Hauptfunktion kostet Zeit, sondern die Ausnahme. „Was passiert bei einer Teilstornierung nach Rechnungsstellung?“ ist die Art Frage, die in der Umsetzung Wochen kostet, wenn sie im Konzept fehlt.

Entscheidungsgeschwindigkeit. Wartet jede Rückfrage eine Woche auf Antwort, verdoppelt sich die Laufzeit – unabhängig von Technik und Teamgröße. Das ist der am stärksten unterschätzte Faktor.

Fremdsysteme. Jede Anbindung hängt am Zeitplan eines Dritten. Auf einen Testzugang zu einer ERP-Schnittstelle zu warten dauert häufig länger als die Umsetzung selbst.

Aufwand ist nicht Kalenderzeit

Zehn Personentage sind keine zwei Wochen. Ein Arbeitsjahr in Deutschland hat rund 250 bis 260 Werktage. Nach Abzug von Urlaub – der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage bei einer Sechs-Tage-Woche (§ 3 BUrlG), üblich sind 25 bis 30 Tage bei Fünf-Tage-Woche –, der elf gesetzlichen Feiertage in Nordrhein-Westfalen und der Krankheitstage bleiben etwa 210 bis 220 verfügbare Tage pro Person und Jahr.

Hinzu kommt: Niemand arbeitet 100 Prozent an einem Vorhaben. Wer mit voller Verfügbarkeit rechnet, plant eine Fiktion.

Die vier Posten, die in keinem Zeitplan stehen

  1. Datenbereinigung. Der Aufwand liegt selten am Import, fast immer an den Altdaten: Dubletten, fehlende Pflichtfelder, historisch gewachsene Codes.
  2. Test durch die Fachabteilung. Menschen, die den Prozess wirklich kennen, haben Tagesgeschäft. Ihre Testzeit muss eingeplant und freigestellt werden.
  3. Schulung und Dokumentation.
  4. Nacharbeit nach dem Echtstart. Die ersten zwei bis vier Wochen im Realbetrieb bringen Erkenntnisse, die kein Test liefert.

Diese vier Posten machen einen erheblichen Teil des Gesamtaufwands aus und fehlen in den meisten Plänen vollständig.

Der einzige Termin, den das Gesetz kennt

Nicht der Livegang zählt rechtlich, sondern die Abnahme (§ 640 BGB). Sie ist der Dreh- und Angelpunkt:

Wirkung Grundlage
Vergütung wird fällig § 641 BGB
Gefahr geht über § 644 BGB
Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt § 634a Abs. 2 BGB
Vertragsstrafe muss vorbehalten werden § 341 Abs. 3 BGB

Wichtig ist § 640 Abs. 2 BGB: Setzt der Auftragnehmer nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme und verweigert der Besteller sie nicht unter Angabe mindestens eines Mangels, gilt das Werk als abgenommen. Schweigen beendet also die Schwebe – zulasten dessen, der schweigt.

Wie lange die Mängelansprüche bei Software verjähren, ist umstritten: In Betracht kommen die Zweijahresfrist des § 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB und die regelmäßige Verjährungsfrist nach Nr. 3. Genau deshalb gehört die Frist ausdrücklich in den Vertrag.

Wie eine realistische Planung aussieht

Abschnitt Was die Dauer treibt
Konzept und Abgrenzung Verfügbarkeit der Fachleute auf Kundenseite
Erste nutzbare Fassung Anzahl unterschiedlicher Abläufe
Ausbau Rechtekonzept, Protokollierung, Sonderfälle
Schnittstellen Zeitplan der Fremdanbieter
Migration Zustand der Altdaten
Einführung Schulung, Parallelbetrieb, Nacharbeit

Die Anzahl der Bildschirmmasken steht bewusst nicht in dieser Tabelle. Zwanzig ähnliche Masken sind schneller gebaut als fünf mit jeweils eigener Logik.

Was Sie tatsächlich beschleunigen können

  • eine Ansprechperson mit Entscheidungsbefugnis, nicht ein Gremium
  • früh benannte Testnutzer aus dem Tagesgeschäft, mit freigestellter Zeit
  • Zugänge und Schnittstellendokumentation vor Projektbeginn beschaffen
  • den Umfang begrenzen und in Abschnitte teilen, die einzeln nutzbar sind

All das kostet kein Geld und wirkt stärker als jede Technikentscheidung.

Die Werte dieses Hauses

Erste nutzbare Fassung: auf Anfrage. Vollständiges Projekt: auf Anfrage.

Kernfakten

Rechtsgrundlage
Rechtlich maßgeblich ist die Abnahme (§ 640 BGB), nicht der Livegang: Sie löst Fälligkeit, Gefahrübergang und Verjährungsbeginn aus.
§ 640 Abs. 2 BGB
Wer nach Fristsetzung die Abnahme nicht unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert, gegen den gilt das Werk als abgenommen.
Rechtsgrundlage
Ob bei Software die Zweijahresfrist des § 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB oder die regelmäßige Verjährungsfrist gilt, ist umstritten – die Frist gehört ausdrücklich in den Vertrag.
Rechtsgrundlage
Pro Person stehen im Jahr realistisch nur rund 210 bis 220 Arbeitstage zur Verfügung (Urlaub nach § 3 BUrlG, elf gesetzliche Feiertage in NRW, Krankheitstage).
Grundsatz
Datenbereinigung, Fachbereichstests, Schulung und Nacharbeit nach dem Echtstart fehlen in den meisten Zeitplänen.

Quellen

Alle externen Angaben nachvollziehbar belegt.
  1. 01
    § 640 BGB – Abnahme Bundesministerium der Justiz
  2. 02
  3. 03
    § 644 BGB – Gefahrtragung Bundesministerium der Justiz
  4. 04
    § 3 BUrlG – Dauer des Urlaubs Bundesministerium der Justiz

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