Frage Nachvollziehbar belegt

Fachwissen für digitale Entscheidungen

Welche Anforderungen gelten für Software im medizinischen Umfeld?

Kurzantwort

Software im medizinischen Umfeld unterliegt je nach Zweckbestimmung sehr unterschiedlichen Anforderungen. Dient sie der Diagnose oder Therapie, ist sie ein Medizinprodukt nach der EU-Verordnung 2017/745 und braucht ein Konformitätsverfahren. Reine Verwaltungssoftware für Termine und Dokumentation fällt in der Regel nicht darunter, unterliegt aber strengen Datenschutzanforderungen.

Die entscheidende Frage: die Zweckbestimmung

Ob Software als Medizinprodukt gilt, hängt nicht von der Technik ab, sondern davon, wozu der Hersteller sie bestimmt. Software, die Befunde auswertet, eine Diagnose vorschlägt oder eine Therapie steuert, ist ein Medizinprodukt nach der Verordnung (EU) 2017/745 (MDR).

Software, die Termine verwaltet, Dokumentation strukturiert oder Abläufe im Team organisiert, ist es in der Regel nicht.

Diese Abgrenzung entscheidet über den gesamten Aufwand – und sie muss vor Projektbeginn geklärt werden, nicht danach.

Wenn es ein Medizinprodukt ist

Dann greifen unter anderem:

  • MDR (EU) 2017/745 – Klassifizierung, Konformitätsbewertung, CE-Kennzeichnung, klinische Bewertung
  • IEC 62304 – Lebenszyklus für Medizingerätesoftware
  • ISO 13485 – Qualitätsmanagementsystem des Herstellers
  • ISO 14971 – Risikomanagement

Das ist kein Nebenaufwand. Es verändert die Art zu entwickeln von Grund auf.

Datenschutz gilt immer

Gesundheitsdaten sind besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO. Verarbeitung ist nur unter engen Voraussetzungen zulässig, Verschlüsselung, Zugriffsbeschränkung und Protokollierung sind Pflicht – auch bei reiner Verwaltungssoftware. Hinzu kommt die ärztliche Schweigepflicht nach § 203 StGB, die auch Dienstleister bindet.

Wo wir stehen

Unsere Praxissoftware HealthFusion ist ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt. Sie ist kein zugelassenes Medizinprodukt und wird nicht als Diagnose- oder Therapiesystem angeboten. Solange keine entsprechende Konformitätsbewertung vorliegt, beschränkt sich der Einsatz auf Verwaltungs- und Dokumentationsaufgaben.

Wir sagen das ausdrücklich, weil die Grenze in diesem Bereich häufig verwischt wird – zum Nachteil derer, die sich darauf verlassen.

Kernfakten

Entscheidend
Die Zweckbestimmung, nicht die Technik
Bei Medizinprodukten
MDR (EU) 2017/745, IEC 62304, ISO 13485, ISO 14971
Immer
Art. 9 DSGVO, § 203 StGB
HealthFusion
Forschungs- und Entwicklungsprojekt, kein zugelassenes Medizinprodukt

Quellen

Alle externen Angaben nachvollziehbar belegt.
  1. 01
  2. 02

Bereit für Ihr nächstes Projekt?

Kostenloses Erstgespräch - ohne Verkaufsdruck, mit klaren Antworten.

Beratung anfragen