Fachwissen für digitale Entscheidungen
Welche Anforderungen gelten für Software im medizinischen Umfeld?
Kurzantwort
Die entscheidende Frage: die Zweckbestimmung
Ob Software als Medizinprodukt gilt, hängt nicht von der Technik ab, sondern davon, wozu der Hersteller sie bestimmt. Software, die Befunde auswertet, eine Diagnose vorschlägt oder eine Therapie steuert, ist ein Medizinprodukt nach der Verordnung (EU) 2017/745 (MDR).
Software, die Termine verwaltet, Dokumentation strukturiert oder Abläufe im Team organisiert, ist es in der Regel nicht.
Diese Abgrenzung entscheidet über den gesamten Aufwand – und sie muss vor Projektbeginn geklärt werden, nicht danach.
Wenn es ein Medizinprodukt ist
Dann greifen unter anderem:
- MDR (EU) 2017/745 – Klassifizierung, Konformitätsbewertung, CE-Kennzeichnung, klinische Bewertung
- IEC 62304 – Lebenszyklus für Medizingerätesoftware
- ISO 13485 – Qualitätsmanagementsystem des Herstellers
- ISO 14971 – Risikomanagement
Das ist kein Nebenaufwand. Es verändert die Art zu entwickeln von Grund auf.
Datenschutz gilt immer
Gesundheitsdaten sind besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO. Verarbeitung ist nur unter engen Voraussetzungen zulässig, Verschlüsselung, Zugriffsbeschränkung und Protokollierung sind Pflicht – auch bei reiner Verwaltungssoftware. Hinzu kommt die ärztliche Schweigepflicht nach § 203 StGB, die auch Dienstleister bindet.
Wo wir stehen
Unsere Praxissoftware HealthFusion ist ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt. Sie ist kein zugelassenes Medizinprodukt und wird nicht als Diagnose- oder Therapiesystem angeboten. Solange keine entsprechende Konformitätsbewertung vorliegt, beschränkt sich der Einsatz auf Verwaltungs- und Dokumentationsaufgaben.
Wir sagen das ausdrücklich, weil die Grenze in diesem Bereich häufig verwischt wird – zum Nachteil derer, die sich darauf verlassen.
Kernfakten
- Entscheidend
- Die Zweckbestimmung, nicht die Technik
- Bei Medizinprodukten
- MDR (EU) 2017/745, IEC 62304, ISO 13485, ISO 14971
- Immer
- Art. 9 DSGVO, § 203 StGB
- HealthFusion
- Forschungs- und Entwicklungsprojekt, kein zugelassenes Medizinprodukt
Quellen
Alle externen Angaben nachvollziehbar belegt.- 01
- 02