Fachwissen für digitale Entscheidungen
Wie hoch ist die Haftung der Ouhud GmbH?
Kurzantwort
Was sich nicht wegvereinbaren lässt
Drei Grenzen zieht das Gesetz, unabhängig davon, was in einem Vertrag steht:
- Vorsatz. Die Haftung wegen Vorsatzes kann dem Schuldner nicht im Voraus erlassen werden (§ 276 Abs. 3 BGB).
- Leben, Körper, Gesundheit und grobes Verschulden. In Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ein Ausschluss oder eine Begrenzung unwirksam (§ 309 Nr. 7 BGB). Gegenüber Unternehmen gilt die Vorschrift nicht unmittelbar (§ 310 Abs. 1 BGB); die Gerichte ziehen sie über § 307 BGB aber regelmäßig als Wertungsmaßstab heran.
- Wesentliche Vertragspflichten. Wer die Haftung für Pflichten begrenzt, deren Erfüllung den Vertragszweck überhaupt erst möglich macht, benachteiligt unangemessen (§ 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB).
Deshalb sehen fast alle IT-Verträge dieselbe Struktur vor: unbegrenzte Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, begrenzte Haftung bei leichter Fahrlässigkeit und auch dann nur für wesentliche Pflichten, beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
Drei Zahlen, die zusammen gelesen werden müssen
| Zahl | Bedeutung | Bei uns |
|---|---|---|
| Haftungsobergrenze im Vertrag | Wie viel Sie höchstens fordern können | auf Anfrage |
| Deckungssumme der Versicherung | Wie viel davon tatsächlich bezahlbar ist | auf Anfrage |
| Eigenkapital der Gesellschaft | Was übrig bleibt, wenn beides nicht greift | Mindeststammkapital einer GmbH: 25.000 Euro (§ 5 Abs. 1 GmbHG) |
Die dritte Zeile ist der Grund, warum die zweite wichtig ist. Ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro ist kein Polster für einen Großschaden. Bei kleinen Anbietern ist die Frage nach dem Versicherungsnachweis deshalb substanzieller als die Frage nach der Vertragsklausel.
Wofür üblicherweise nicht gehaftet wird
In Softwareverträgen sind drei Ausschlüsse verbreitet – Sie sollten sie kennen, bevor Sie unterschreiben:
- Entgangener Gewinn und mittelbare Schäden. Fast immer ausgeschlossen oder gesondert gedeckelt.
- Datenverlust. Häufig begrenzt auf den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung zur Wiederherstellung nötig gewesen wäre. Das ist sachlich vertretbar – setzt aber voraus, dass die Datensicherung überhaupt vereinbart und getestet ist.
- Vom Auftraggeber gestellte Fremdsysteme. Wer eine Schnittstelle zu einem System baut, das er nicht betreibt, kann für dessen Ausfälle nicht einstehen.
Wie lange Ansprüche bestehen
Mängelansprüche aus einem Werkvertrag verjähren nach § 634a BGB entweder in zwei Jahren ab Abnahme (Abs. 1 Nr. 1, bei Werken an einer Sache) oder in der regelmäßigen Frist von drei Jahren (Abs. 1 Nr. 3, § 195 BGB). Welche Variante für Individualsoftware gilt, ist nicht abschließend geklärt – deshalb gehört die Verjährung ausdrücklich in den Vertrag. Hat der Auftragnehmer einen Mangel arglistig verschwiegen, gilt ohnehin die regelmäßige Frist (§ 634a Abs. 3 BGB).
Was Sie vor Vertragsschluss verlangen sollten
- Eine aktuelle Versicherungsbestätigung mit Deckungssumme, Laufzeit und der Angabe, ob es sich um eine Maximierung pro Jahr handelt.
- Die Auskunft, ob Projekte außerhalb Deutschlands – etwa in der Schweiz – vom Versicherungsschutz erfasst sind.
- Eine Regelung, wer für Unterauftragnehmer haftet.
- Klarheit darüber, ob die Obergrenze pro Schadensfall oder pro Vertragsjahr gilt. Das ist ein größerer Unterschied als die Zahl selbst.
Wo diese Regelung an ihre Grenze stößt
Eine Haftungsobergrenze in Höhe des Auftragswerts ist branchenüblich. Sie deckt aber nicht den Folgeschaden, wenn ein geschäftskritisches System eine Woche steht. Wenn Ihr Risiko deutlich größer ist als das Projektbudget, ist die richtige Antwort nicht eine höhere Klausel bei einem kleinen Dienstleister – die wäre nur auf dem Papier höher. Die richtige Antwort ist eine eigene Betriebsunterbrechungs- oder Cyberversicherung plus ein Notfallverfahren, mit dem Sie den Betrieb ohne das System einige Tage aufrechterhalten können.
Kernfakten
- § 276 Abs. 3 BGB
- Die Haftung wegen Vorsatzes kann nicht im Voraus erlassen werden.
- Rechtsgrundlage
- § 309 Nr. 7 BGB verbietet in AGB den Ausschluss der Haftung für Leben, Körper, Gesundheit und für grobes Verschulden.
- Rechtsgrundlage
- § 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB begrenzt Haftungsklauseln bei wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
- Rechtsgrundlage
- Mängelansprüche beim Werkvertrag verjähren nach § 634a BGB in zwei Jahren ab Abnahme oder in der regelmäßigen Frist von drei Jahren.
- Rechtsgrundlage
- Das Mindeststammkapital einer GmbH beträgt 25.000 Euro (§ 5 Abs. 1 GmbHG) und ist kein Haftungspolster für Großschäden.
Quellen
Alle externen Angaben nachvollziehbar belegt.-
01
§ 276 BGB – Verantwortlichkeit des Schuldners Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
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02
§ 309 BGB – Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
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03
§ 634a BGB – Verjährung der Mängelansprüche Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
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04
§ 5 GmbHG – Stammkapital; Geschäftsanteil Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz